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ACHTUNG - wichtige Änderungen für Haus- und Wohnungsbesitzer

Ab 2013 sind Sie selbst für die Dürchführung der Kehrungen und Messungen an Ihrer Feuerstätten verantwortlich; der Schornsteinfeger steht nicht mehr automatisch vor der Tür. Die durchgeführten Arbeiten sind fristgerecht gegenüber Ihrem zuständigen Bezirksschornsteinfegermeister nachzuweisen. Selbst dürfen Sie die Arbeiten allerdings nicht durchführen, sondern Sie müssen einen geeigneten Handwerker damit beauftragen.

NEU: Die Preise für die Kehr- und Messarbeiten können Sie dabei zukünftig selbst verhandeln.

Was ändert sich für Sie?
Anders als bisher kommt Ihr Schornsteinfeger zukünftig nicht mehr automatisch zu Ihnen, um Kehr- und Messarbeiten durchzuführen, weil die gesetzliche Verpflichtung dazu entfällt. Allerdings stellt Ihr Bezirksschornsteinfeger Ihnen bis spätestens 31.12.2012 einen sogenannten Feuerstättenbescheid aus. Das kann schon jetzt passieren. Dieser Bescheid legt fest, welche laufenden Wartungs- und Prüfarbeiten an Ihren Feuerstätte durchzuführen sind und in welchen Intervallen diese zu erfolgen haben. Die termingerechte Durchführung der Arbeiten, die Sie gegenüber dem Bezirksschonsteinfegermeister nachzuweisen haben, liegt ab 2013 in Ihrer eigenen Verantwortlichkeit.

Was droht, wenn Sie die Wartungs- und Prüfarbeiten nicht oder nicht ordnungsgemäß durchführen?
Das Schornsteinfeger-Handwerksgesetz sieht bei nicht fristgerecht durchgeführten Arbeiten, bzw. nicht rechtzeitig eingereichten Nachweisen Bußgelder  bis zu 5.000 EUR vor, sowie eine Ersatzvornahme, also eine zwangsweise Durchführung.

Lassen Sie sich also kostenlos per E-Mail an die Kehrtermine erinnern.
Wer vergisst nicht schon mal was? Das ist menschlich. Wenn es um Ihre Feuerstätten geht, dann kann so etwas teuer werden - richtig teuer!

 Darum einfach Termine gemäß Bescheid bei uns eintragen und sie beruhigt "vergessen", bis es soweit ist und Sie Ihre Erinnerungsmail erhalten. Sie können 3 Temine erfassen: den ersten so rechtzeitig, dass Sie einen Schornsteinfeger nach eigener Wahl beauftragen können, den zweiten zur Sicherheit noch einmal kurz vor dem Kehrfristende, damit sie den Termin auch wirklich nicht vergessen, und den dritten, der Sie an die Abgabe der Bescheinigung an den Bezirksschornsteinfegermeister erinnert.

 

   

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