plus Schornsteinfeger-Suchmaschine  

zu Favoriten hinzufügen

weiterempfehlen

Newsletter abonnieren
  Navigationslinks überspringen
Home
Ziele
Kehrtermine
Suche
Newsletter
Kontakt
Impressum
Links
FAQ
  >> zum Schornsteinfeger-Bereich >>
Werbung


 
 
   

Ihr Schornsteinfeger bietet mehr als nur Kehr- und Prüfarbeiten

Zahlreiche Berufsbilder sind im 21. Jahrhundert einem stetigen Wandel unterworfen. Auch das wichtige und traditionsreiche Handwerk des Schornsteinfegers erfährt aufgrund technischer und rechtlicher Änpassungen gerade in dieser Zeit zahlreiche Änderungen.

Weiterhin bleibt der Bezirksschornsteinfegermeister für die Feuerstättenschau verantwortlich. Diese ist in regelmäßigen Abständen durchzuführen und als deren Ergebnis wird ein Kehr- und Prüfbescheid ausgestellt, der festlegt, welche regelmäßigen Kehr- und Prüfarbeiten durchgeführt werden müssen. Diese Arbeiten kann natürlich  weiterhin Ihr Bezirksschornsteinfegermeister durchführen, aber auch - und das ist ab 2013 neu - ein anderer fachkundiger Schornsteinfeger.

Als Haus- oder Wohnungseigentümer müssen Sie die Durchführung der Arbeiten gegenüber dem Bezirksschornsteinfegermeister nachweisen. Er behält also die hoheitliche Kontrollfunktion. Das ist vor allem deshalb wichtig, weil es bei unterlassenen Arbeiten zu Gefährdungen durch behinderten Rauchabzug bis hin zum Erstickungstod der Bewohner und zu Bränden kommen kann. So etwas kam in früheren Jahrhunderten nicht selten vor und so dient diese neutrale Kontrolle vor allem Ihrer persönlichen Sicherheit.

Ein Schornsteinfegermeister ist aufgrund seiner Ausbildung und gegebenenfalls ergänzender beruflicher Qualifikationen natürlich auch ein Fachmann für andere Bereiche. Dies können - und das wissen viele noch gar nicht - beispielsweise sein:

  • Ausstellung von Energiepässen
  • Energie-Beratung
  • Kaminbau
  • Emissionsmessung
  • Thermografie
  • Heizungscheck
  • Schornsteinaufsatz-Verkauf und -Montage
  • Reinigung von Lüftungsschächten
  • Blower-Door-Messungen
  • u.v.m.

Nicht jeder Schornsteinfeger führt sämtliche Arbeiten durch und unter Umständen darf Ihr Bezirksschornsteinfeger nicht alle diese Arbeiten in seinem eigenen Kehrbezirk durchführen - insbesondere dann, wenn er für die Abnahme der Arbeiten verantwortlich ist.

Fragen Sie ihn am besten, welche Arbeiten er für Sie durchführen darf.

Eine neue Alternative zur Suche ist die neue Suchmaschine bei "Kehrzeit.de".  Immer mehr Schornsteinfeger sind hier mit Ihrem Produkt- und Dienstleistungsangebot erfasst

   

Copyright (c) by "Kehrzeit.de" as-ruhr application systems UG, Dortmund, 2011 - 2024 . Alle Rechte vorbehalten - Bitte beachten Sie die Nutzungsbedingungen